Pflege-Beratung
Sie selbst oder ein Mitglied der Familie braucht Unterstützung?
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Weil sie alt sind oder krank.
Oder wenn sie einen Unfall hatten.
Das Deutsche Rote Kreuz kann helfen und auf Fragen antworten.
Unsere Mitarbeiter finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.
Pflegedienstleitung
Ansprechpartner
Team
Pflegedienstleitung
Tel: 06571 69 77-13
pflegedienst@kv-bks-wil.drk.de
Kurfürstenstraße 7 a
54516 Wittlich
Unsere Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung.
Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und können Sie beraten.
So bekommen Sie wichtige Informationen und können handeln.
Wir beraten zu den Themen Pflege und Versorgung.
Und welche Unterstützungen Sie bekommen können.
Diese Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein.
Die Pflege-Beratung ist gratis für Sie.
Für wen ist die Pflege-Beratung?
Jeder kann das Deutsche Rote Kreuz anrufen und Fragen stellen.
Wir beraten Sie gern zu den Themen Pflege und Unterstützung.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Auch nach der ersten Beratung unterstützen wir Sie.
Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag stellen müssen.
Vielleicht für eine Pflege-Stufe.
Oder wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen.
Leistungen der Pflege-Versicherung
Wer bekommt Leistungen?
Das regelt das Sozial-Gesetz-Buch.
Paragraf 14.
Absatz 1.
Menschen mit Krankheiten und Behinderungen können Leistungen bekommen.
Und nur wenn sie länger als 6 Monate im Alltag Hilfe brauchen.
Die Krankheit oder Behinderung muss also schwer sein.
Nur dann bekommen Sie Leistungen.
Es gibt viele Möglichkeiten.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie Hilfe brauchen beim Waschen und Zähne putzen.
- Wenn Sie nicht allein kochen oder essen können.
- Wenn Sie nicht allein gehen oder Treppen steigen können.
- Wenn Sie nicht allein einkaufen können.
Dann brauchen Sie Hilfe im Alltag.
Dann können Sie Leistungen bekommen.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Dabei helfen wir Ihnen.
Die Pflege-Versicherung prüft dann Ihren Antrag.
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse durch den Pflegedienst abgerechnet.
Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistungen sowie entlastende Betreuungsmaßnahmen. Diese werden durch unseren professionellen ambulanten Pflegedienst als Vertragspartner der Pflegekassen erbracht.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsleistung je Monat |
Pflegegrad 1 | 125 Euro | ||
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 761 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 125 Euro |
In Pflegegrad 1 sind die Entlastungsleistungen auch für Pflege einzusetzen, bei den anderen Pflegegraden nicht.
Möchten Sie mehr wissen?
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html
Sie können auch das Beratungs-Telefon anrufen.
Der Anruf ist für Sie gratis.
08 000 365 000
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.